Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemein

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden, falls keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden, auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Käufers einen abweichenden Inhalt haben. Eines ausdrücklichen Widerspruchs des Verkäufers bedarf es nicht. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Bei telefonischen oder telegrafischen Bestellungen haften wir nicht für Aufnahme- oder Übermittlungsfehler.

 

2. Angebot

Angebote erfolgen grundsätzlich nur freibleibend hinsichtlich Lieferungsmenge, Lieferzeit und Preis.

 

3. Zahlung

Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Versandort. Die Zahlung hat sofort netto Kasse nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen können als Jahreszins 5 % über den jeweiligen Diskontsätzen der Deutschen Bundesbank von uns Anrechnung gebracht werden, ohne dass es einer Inverzugsetzung unsererseits bedarf.

 

4. Unerwartete Ereignisse

Bei Streiks, Betriebsstörungen und sonstigen von uns unabwendbaren Ereignissen, z.B. Ausbruch von Geflügelkrankheiten sowie für den Fall, dass z.B. Schlupfergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben, sind wir zur Lieferung nur nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten verpflichtet.

Soweit wir zur Lieferung verpflichtet sind, tritt Verzug erst dann ein, nachdem uns der Kunde nach Fälligkeit unserer Leistung eine Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftlich gesetzt hat.

 

5. Mängelrüge

Etwaige Reklamationen von Beschaffenheit, Anders- oder Falschlieferungen, Menge, Gewicht oder Berechnung müssen spätestens innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.

Mündliche oder telefonische Reklamationen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des Käufers durch eingeschriebenen Brief oder Telegramm oder Fernschreiben innerhalb der genannten Frist. Bei Kauf auf Besicht ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.

Bei amtlichen Probeentnahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und unverzüglich an uns, in der von Beamten übergebenen, amtlich versiegelten Form zur Gegenuntersuchung zu übersenden.

Frisch- und Frostwaren sind in jedem Fall sachgemäß zu lagern. Die Verpflichtung des Verkäufers aus Fehl-, Falschoder Anderslieferungen erschöpft sich in der Zurücknahme und in der Rückerstattung des empfangenen Gegenwertes. Zur Ersatzlieferung, Preisnachlass oder Schadenersatz ist der Verkäufer nicht verpflichtet.

Hält der Käufer die Ware nicht unangebrochen am Bestimmungsort zur Besicht bereit, verliert er etwaige Minderungsansprüche.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser sämtlichen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, und zwar aus den gesamten geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten nachgekommen ist.

Sollte unser Eigentum durch Verarbeitung usw. Kraft gesetzlicher Bestimmungen ganz oder teilweise an den Kunden übergehen, so überträgt der Kunde hiermit sein Eigentum oder Miteigentum an der bearbeiteten Ware zur Sicherung unserer Forderungen auf uns. Für die vorstehend genannten Fälle sind der Kunde und wir uns schon hiermit darüber einig, dass das Eigentum auf uns übergeht. Die Übergabe wird in allen Fällen dadurch ersetzt, dass zwischen dem Kunden und uns ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart gilt, Kraft dessen der Kunde die uns übereigneten Waren für uns verwahrt. Der Kunde ist verpflichtet, uns von eventuellen Pfändungen oder Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zu veräußern.

Er tritt in diesem Fall schon jetzt seine Ansprüche gegen den Annehmer auf Zahlung des Kaufpreises zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Unser Kunde ist verpflichtet, seinem Kunden Kenntnis von unserem Eigentumsvorbehalt zu geben. Der Kunde ist im Fall des Weiterverkaufs ermächtigt, seine an uns abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr solange einzubeziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, seine Sicherung nach seiner Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle beidseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Firma MAdoSI GmbH.

MAdoSI GmbH

Am Alten Bahnhof 4

77694 Kehl / GERMANY

info@MAdoSI.com